Sachunterricht

 

1         Allgemeines

Grundlage der Beurteilung im Fach Sachunterricht sind alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen. Sie orientieren sich an die im Lehrplan Sachunterricht beschriebenen  Kompetenzerwartungen.

Als Leistungen werden nicht nur Ergebnisse, sondern auch Anstrengungen und Lernfortschritte bewertet. Auch in Gruppen erbrachte Leistungen sind zu berücksichtigen.

Dabei werden sowohl die mündlichen Leistungen als auch die praktische Mitarbeit und die schriftlichen Leistungen gewertet.  Ein besonderer Aspekt im Sachunterricht liegt auf dem Lernprozess und der in diesem Lernprozess genutzten Methoden.

 Die mündliche Mitarbeit wird sowohl auf Quantität (Eifer, Fleiß) als auch auf Qualität (Inhalt, Reflexion, Eigeninitiative) überprüft.

 Ein weiterer Beurteilungsbereich ist die Beobachtung praktischer Tätigkeiten. Dazu zählen das Durchführen von vorbereiteten Versuchen sowie die Nutzung von Werkzeugen und Messinstrumenten, aber auch das Anlegen von Sammlungen. Außerdem fällt in diesen Bereich das Anfertigen von Tabellen, Karten und  Collagen.

 Neben der praktischen und der mündlichen Mitarbeit wird auch die schriftliche Mitarbeit gewertet.

 Dazu zählen die Heftführung, kurze schriftliche Lernzielkontrollen zur Überprüfung des Gelernten, aber auch das Führen von Forscherheften und Lerntagebüchern.

 Für die Bewertung der Leistung im Fach Sachunterricht wird  zu einer Hälfte die mündliche Mitarbeit und zur anderen Hälfte die praktische und schriftliche Mitarbeit herangezogen.

 

2         Bereich 1: mündliche Leistungen (ca. 50%)

 ·        In diesem Bereich werden u.a. folgende Leistungen gewertet:

 ·        Mündliches Erörtern, Vergleichen und Bewerten von Sachverhalten

 ·        Sachgemäße Anwendung von Fachbegriffen

 ·        Anwendung des Gelernten in neuen Zusammenhängen

 ·        Problemlösungen finden

 ·        Eigene Lernergebnisse erklären, darstellen und reflektieren

 ·        Szenisches Gestalten

 ·        Präsentieren von Unterrichtsergebnissen

 

3         Bereich 2: Praktische und schriftliche Leistungen (ca. 50%)

 ·        Das Planen, Aufbauen und Durchführen von Versuchen

 ·        Das Anlegen von Sammlungen und Ausstellungen

 ·        Die Pflege von Tieren und Pflanzen

 ·        Die Nutzung von Werkzeugen und Messinstrumenten

 ·        Das Anfertigen von Tabellen, Zeichnungen, Collagen und Karten

 ·        Das Bauen von Modellen (Lehrplan S. 51)

 ·        Unterrichtsdokumentationen / Lernzielkontrollen:

 o   Erstellung von Plakaten für Präsentationen

 o   Texte für Präsentationen

 o   Führung der Sachunterrichtsmappe, Forscherhefte, Lerntagebücher

 

Ggf. können zur Bewertung schriftlicher, mündlicher und praktischer Leistungen sowie zur Einschätzung von Arbeits- und Lernprozessen folgende Kriterien herangezogen werden:
Probleme erkennen

 ·        Lösungswege finden

 ·        sachbezogen vorgehen

 ·        sachangemessene sprachliche Äußerungen

 ·        kreativ arbeiten

 ·        selbstständig handeln

·        mit Partnern kooperieren

 ·        Informationsquellen nutzen

 ·        Arbeits- und Hilfsmittel einsetzen

 ·        Arbeit organisieren

 ·        Ergebnisse präsentieren (sprachlich, praktisch, gestalterisch)

 ·        sich anstrengen wollen

 ·        Arbeitstechniken nutzen

 ·        Hilfen suchen und annehmen

 

Grundlagen:

 1.      Richtlinien                  S. 16

 2.      Lehrplan                     SU S. 50 / 51

 3.      Schulgesetz    §§ 48 - 52

 4.      Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule                   § 5 AO-GS 13 – 11 Nr.  1.1