Leistungsbewertung im Fach Evangelische Religionslehre

 

1         Allgemeines

„Es ist evangelisches Verständnis der christlichen Botschaft, dass jeder Mensch in seinem individuellen Menschsein von Gott angenommen ist, unabhängig von seinem Leistungsvermögen und dem Grad des Erreichens fremdbestimmter Ziele.“ (Lehrplan, S.162)

Aus dem Anspruch dieses Menschenbildes leitet der aktuelle Lehrplan für den Unterricht im Fach Evangelische Religionslehre eine besondere Verpflichtung zur individuellen Förderung jedes einzelnen Kindes ab.

Und zwar muss zum einen auch die Lehrperson in ihrem pädagogischen Handeln jenes christliche Menschenbild glaubwürdig verkörpern.

Zum anderen leistet der evangelische Religionsunterricht einen spezifischen Beitrag zur Förderung  in Bereichen, die vor allem die Persönlichkeit der Schüler zentral betreffen.

Dabei geht es um

·        Identitätsfindung und Persönlichkeitsentwicklung,

·        eine allgemeine und religiöse Deutungskompetenz,

 ·        die Entwicklung einer durch biblisch-christliche Tradition und Hoffnung bejahte Lebenshaltung,

 ·        ein Verständnis für das  Leben und Glauben in Gemeinde und Kirche,

 ·        die Entwicklung einer toleranten und zu sozialem Handeln bereiten Haltung gegenüber dem im biblischen Sinne „Nächsten“.

 Die individuelle Förderung beinhaltet auch im evangelischen Religionsunterricht eine kontinuierliche Rückmeldung über die Lernentwicklung und den jeweils erreichten Kompetenzstand sowie eine stete Ermutigung zur Weiterentwicklung  anhand dem Lerner transparent gemachter Ziele.

 Die individuelle Förderung im Fach Religion fordert vom Lehrenden immer auch eine besondere Berücksichtigung des Lernumfelds seiner Schüler, nicht zuletzt im Hinblick auf die Bewertung fachspezifischer Bereitschaften und Fähigkeiten. So kann es für einen Schüler durchaus bedeutsam sein, wenn der Religionslehrer ein Gespräch mit dessen Erziehungsberechtigten hinsichtlich der potentiellen Relevanz religionspädagogischer Inhalte für ihren Zögling sucht.

 Der Lehrplan unterscheidet hinsichtlich der Leistungsfeststellung zwischen einer „messbare(n) und bewertbare(n) äußere(n) Seite“ und einer „nicht messbare(n) und nicht bewertbare(n) innere(n) Seite“(Lehrplan, S. 162) und weist ausdrücklich darauf hin, dass „religiöse Überzeugungen, das religiöse Leben und die religiöse Praxis der Schülerinnen und Schüler“ nicht Gegenstand der Leistungsbewertung sind (siehe Lehrplan, S. 163).

 Diese orientiert sich vielmehr an den Kompetenzerwartungen, die jeweils für den Abschluss der Schuleingangsphase sowie für das Ende des vierten Schuljahres formuliert sind.

 Grundlage der Leistungsbewertung sind alle mündlich, schriftlich und praktisch erbrachten Leistungen, wobei nicht nur Ergebnisse, sondern immer auch Anstrengungen, Bereitschaften und Lernfortschritte sowie in Gruppen erbrachte Leistungen und soziale Kompetenzen bewertend einzubeziehen sind.

 

2         Fachbezogene Kriterien

 Fachbezogene Kriterien der Leistungsbewertung sind:

 ·        die Fähigkeit, existentielle Fragen zu stellen und christlich geprägte Antworten zu durchdenken sowie Zeugnisse fremder Lebenserfahrung mit eigenen Erfahrungen in Verbindung zu bringen,

 ·        die Fähigkeit, sich sachlich und sprachlich angemessen sowie inhaltlich relevant mit Unterrichtsinhalten auseinanderzusetzen,

 ·        die Bereitschaft und Fähigkeit zu aktiver Mitarbeit in verschiedenen Sozialformen und unterschiedlichen Handlungszusammenhängen ( Feste, Projekte, vorbereitende Hausaufgaben, Gottesdienste...),

 ·        Einschätzbarkeit sowie Zuverlässigkeit hinsichtlich übernommener Aufgaben,

 ·        Sorgfalt bei der Erstellung von Produkten (Exponate, Mappe, Portfolio...),

 ·        das Einbringen von Wissen und Kompetenzen aus anderen Fächern,

 ·        die Bereitschaft und Fähigkeiten, verschiedene Ausdrucksmittel zur Kommunikation über die Unterrichtsinhalte zu nutzen (musikalische, ästhetische, theatralische...),

 ·        Fähigkeiten im Umgang mit bildhafter Sprache sowie eine grundsätzliche Bereitschaft, der Vielschichtigkeit/Mehrdimensionalität menschlicher Wirklichkeitserfahrung und -deutung nachzugehen.

 

3         Beurteilung

 Für die Beurteilung der Leistung im Fach Evangelischer Religionslehre werden die mündliche Mitarbeit zu  60%  und die schriftliche sowie praktische Mitarbeit zu  40 %  herangezogen.

 Im Bereich der mündlichen Mitarbeit werden u.a. folgende Leistungen gewertet:

 ·        antizipatorisch-konkretisierendes Erschließen von Texten im dialogischen Bezug,

 ·        assoziative oder von Vorwissen geleitete Annäherung an neue Themen,

 ·        Bildbetrachtung im Wahrnehmungsaustausch,

 ·        Erfahrungsaustausch,

 ·        szenisches Spiel,

 ·        reflexiver Umgang mit intuitiven Ausdrucksformen,

 ·        Beteiligungsverhalten bei Unterrichtsgängen...

 Im Bereich der schriftlich-praktischen Mitarbeit werden u.a. folgende Leistungen bewertet:

 ·        schriftliche Lernkontrollen,

 ·        Mappen-, Heft-, Portfolio-Gestaltung,

 ·        Darbietung von Gruppenarbeitsergebnissen,

 ·        Vorbereitung von Feiern und Projekten incl. inhaltlicher Ausgestaltung und öffentlicher Präsentation,

 ·        künstlerische Darstellungsformen inhaltlicher Auseinandersetzung ...