Musik

 

1         Allgemeines

 Musikalische Begabung und Vorwissen dürfen gerechterweise nicht allein ausschlaggebend für die Leistungsbewertung sein, da eine Chancengleichheit angestrebt werden soll. Daher sollte sich der Musiklehrer zunächst einen Überblick über die private Vorerfahrungen und Kenntnisse verschaffen (Klassenstandortplan: wer spielt ein Instrument, singt im Chor, Tanzgruppe etc.).

 Selbstverständlich sollte das außerschulisch erworbene Wissen der Kinder im Unterricht beigetragen werden.

 „Das über den regulären Musikunterricht hinausgehende Engagement der Schüler und Schülerinnen (z.B. Teilnahme am Schulchor) (…) ist gebührend zu würdigen.“ (Lehrplan Grundschule NRW, 2003, S. 106)

 

2         Leistungen fördern und bewerten im Fach Musik

 Kriterien und Maßstäbe der Leistungsbewertung sollen für die Schüler und Schülerinnen transparent sein. Nur so werden Rückmeldungen durch die Lehrkraft und individuelle Förderhinweise nachvollziehbar und die Schülerinnen und Schüler können in die Beobachtung ihrer Lernentwicklung einbezogen werden.

 Sie lernen, ihre Arbeitsergebnisse selbst einzuschätzen, Lernprozesse und unterschiedliche Lernwege und -strategien gemeinsam zu reflektieren und zunehmend selbst Verantwortung für ihr weiteres Lernen zu übernehmen.

 Die Leistungsbewertung orientiert sich inhaltlich an den im Arbeitsplan Musik beschriebenen Kompetenzerwartungen am Ende der Schuleingangsphase und am Ende der 4. Klasse, die gleichzeitig Perspektive für die Unterrichtsarbeit sind.

 Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von den Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen.

 

3         Zusammensetzung der Zensur:

 ·        20%   für schriftliche Leistungen (Lernzielkontrollen, Kurztests),

 ·        40%   für mündliche Leistungen (Unterrichtsgespräch),

 ·        40 %  für fachpraktische Leistungen z.B.

 o   Wiedererkennen von Melodien und Werkausschnitten, Rhythmen aufnehmen und wiedererkennen können;

 o   Tänze erlernen und wiedergeben können, eigene Tänze erfinden;

 o   Liedtexte auswendig lernen, beherrschen und wiedergeben können, den Stimmumfang erweitern;

 o   Melodien richtig und klangschön wiedergeben können;

 o   Melodien erfinden, Begleitungen erfinden, Rhythmen erfinden, Geschichten und Texte verklanglichen;

 o   Noten kennen, nach Noten spielen können, Noten lesen und Notenbilder verfolgen können;

 o   Schulinstrumente kennen und auf ihnen spielen können, Orchesterinstrumente kennen, für Instrumente einheitliche Zeichen kennen;

 o   ausgewählte Komponisten und musikalische Stilrichtungen kennen;

 o   Außerdem: szenische Darstellungen im Singspielen/ in Gottesdiensten

 

Sowohl die Qualität der Beiträge als auch die Bereitschaft und das Interesse, produktiv am Unterrichtsgeschehen mitzuwirken sind für die Zensurengebungvon hoher Bedeutung.